Das BVerwG (8 C 10.08, hier als PDF) hat sich zur Privatisierung kommunaler Einrichtungen geäußert. Vorliegend ging es um die Frage, ob eine Kommune einen Weihnachtsmarkt (auch so etwas ist eine kommunale Einrichtung) privatisieren darf. Das BVerwG verneint dies:
Eine materielle Privatisierung eines kulturell, sozial und traditionsmäßig bedeutsamen Weihnachtsmarktes, der bisher in alleiniger kommunaler Verantwortung betrieben wurde, widerspricht dem. Eine Gemeinde kann sich nicht ihrer hierfür bestehenden Aufgabenverantwortung entziehen. Ihr obliegt vielmehr auch die Sicherung und Wahrung ihres Aufgabenbereichs, um eine wirkungsvolle Selbstverwaltung und Wahrnehmung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu gewährleisten.
Das heißt: Kommunen dürfen nicht “wie wild” alles Privatisieren, was ihnen zu teuer wird. Das wird sicherlich viele freuen, doch der Städte- und Gemeindebund NRW befürchtet nun auch eine erhebliche Kostenfalle für Gemeinden. Ich persönlich sehe eine ganz andere Gefahr, dazu muss man das Urteil aber aufmerksam lesen – man findet hier die folgende Aussage:
Je länger die kommunale Verantwortung für derart geprägte öffentliche Einrichtungen dauerte, umso mehr ist die Gemeinde zu einer wirksamen Wahrnehmung dieser Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft verpflichtet
Frei übersetzt: Die Kommune, die sich zu lange eine Einrichtung mit sozialer und kultureller Bedeutung etwas kosten lässt, die muss damit rechnen da auch nicht mehr raus zu kommen. Insofern fürchte ich, dass nun zunehmend Kommunen sich dreimal ein Engagement in diesem Bereich überlegen werden.
So oder so hat dieses Urteil besondere Relevanz, da im im Falle einer solchen Privatisierung jedenfalls jeder Betroffene aus der freien Wirtschaft mit Wettbewerbsbezug klageberechtigt ist.