Wichtige Entwicklungen:
Mrz 26

Am Mittwoch hat sich der Haupt- und Finanzausschuss getroffen, hier wurde – auf Antrag der Grünen – zur aktuellen Finanzsituation berichtet. Vorausgegangen war meine Information, dass in Langerwehe für die nächsten Jahre ein 8 Millionen Euro-Defizit zu erwarten ist, ich hatte hier berichtet. Soweit möchte ich mich hier nicht in Details verlieren, meine ersten Informationen scheinen weiterhin zutreffend zu sein. Als Ergänzung dazu sind momentan zwei Dinge festzustellen:

  1. Das Defizit für das Jahr 2009 (also die Differenz zwischen Einnahmen und Aufwendungen) liegt am Ende bei gut 4 Millionen Euro
  2. Die Gewerbesteuereinnahmen werden wohl von 3 Millionen auf gut 1 Million Euro einbrechen

Was mich dabei schon ärgert und von mir bewusst im Ausschuss nicht angesprochen wurde (weil persönlicher Ärger nichts in einem Organ zu suchen hat, in dem es um die Interessen der Gemeinden geht) ist die Tatsache, dass ich im letzten Jahr sehr aktiv, wenn nicht gar aggressiv, das Thema forciert hatte. So hatte ich schon im Mai 2009 prognostiziert, dass vor allem die Gewerbesteuer wegbrechen wird, was zu einer Anfrage der Grünen geführt hat. Erwartungsgemäß wurde eher beschwichtigend, wenn auch nicht verharmlosend, auf die Anfrage geantwortet.

Heute findet man auch in der AZ übrigens einen Bericht zur Sitzung, in der ich namentlich erwähnt werde:

Ähnlich sahen es die Sprecher der übrigen Fraktionen, die einen Vorschlag von Jens Ferner (Grüne) unterstützten, einen Arbeitskreis zu gründen, um vielleicht die Gemeindefinanzen einmal völlig neu zu regeln.

“Völlig neu zu regeln” klingt natürlich gefährlich, hier kurz daher was mir vorschwebt: Es ist normal und auch gut, dass immer dann, wenn Gemeindefinanzen wegbrechen, jemand vorschlägt einen Arbeitskreis einzurichten, in dem man sich unterhält, wo man Geld sparen kann. Das habe ich direkt angesprochen, habe aber auch betont, dass ich glaube, dass wir in Langerwehe am Ende der Fahnenstange angekommen sind: Hier wurde gestrichen was geht und wir müssen 4-6 Millionen Euro im Jahr mehr einnehmen, um den Haushalt zu konsolidieren – bei Gesamteinnahmen von ca. 22 Millionen Euro pro Jahr. Es liegt auf der Hand, dass das nicht möglich sein wird.

Und bevor wir jetzt anfangen, die letzten 1000 Euro Zuschuss an den Verein XY zusammen zu streichen, um ein paar Tausend Euro einzusparen (und damit unser Gemeinleben schädigen), war mein Vorschlag, einen Arbeitskreis zur strukturellen Entwicklung einzurichten: Das Ziel soll es nicht mehr sein, mit einem Arbeitskreis einfach nur zu sparen, sondern sich lieber darum zu kümmern, wo wir gezielte Strukturförderung (zur Einnahmenerhöhung) mit dem wenigen Geld umsetzen können, das uns in den nächsten Jahren zur Verfügung steht. Das Motto lautet: Strukturelle Entwicklung anstatt “Kaputtsparen”.

Inhaltlich sehe ich es aber wie der Bürgermeister, der im Ausschuss zu Recht darauf verwiesen hat, dass das derzeitige Modell der kommunalen Finanzierung gescheitert ist: Ich habe meine Meinung deutlich vertreten, dass das derzeitige Modell nicht mehr zukufntsfähig ist und die Gemeinden landesweit in den Ruin treibt. Leider aber sind wir als Gemeinde nicht wirklich in der Position, dieses Modell ändern zu können – die Politiker auf Landesebene sind hier an erster Stelle gefordert.

Was die aktuellen Entwicklungen für Langerwehe bedeuten bzw. bedeuten können, werde ich später ausführlicher darstellen.

Mrz 12

Ich bin immer wieder überrascht, was mir so an rechtlichen Einschätzungen begegnet. Heute lese ich in den Aachener Nachrichten, dass die “Bürger für Düren” gegen die Stadt Düren klagen möchte. Grund: Die Vertreterin der BfD im Rat der Stadt Düren (die BfD haben nur noch eine Vertreterin im Rat) darf keine Anträge mehr stellen. Das dürfen nur Fraktionen bzw. ein fünftel des Rates sagt der Bürgermeister – und das gefällt der Vertreterin nicht. Sie klagt nun darauf, Anträge stellen zu dürfen und

[...] ist zuversichtlich, mit ihrem Ansinnen vor dem Verwaltungsgericht durchzukommen. Womöglich werde sich das Verfahren lange hinziehen, befürchtet die Ratsdame [...]

Gut, an der Stelle mein allseits beliebter Crash-Kurs im Kommunalrecht: Der interessierte Leser blickt in den §48 Go NW um dort zu lesen:

Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm innerhalb einer in der Geschäftsordnung zu bestimmenden Frist von einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden.

Dort stehen zwei Sätze: Zuerst einmal setzt der Bürgermeister die Tagesordnung fest. Das heisst: Er entscheidet, was auf der Tagesordnung landet. Im zweiten Satz wird dieses Recht eingegrenzt: Sofern eine Fraktion einen Antrag stellt oder ein Fünftel der Ratsmitglieder, hat der Bürgermeister kein Wahlrecht mehr: Er muss den Antrag auf die Tagesordnung setzen.

Wie man vor diesem Hintergrund “zuversichtlich” ob des Verfahrens sein kann, ist mir schleierhaft. Etwas anderes könnte sich vielleicht ergeben, wenn der Bürgermeister zwar nie Anträge der BfD aufnimmt, aber immer Anträge eines anderen einzelnen Vertreters im Rat (Verstoss gegen das Willkürverbot), denn, das muss hier festgestellt werden: Wenn der Bürgermeister möchte, kann er durchaus Anträge einzelner aufnehmen. Die Gemeindeordnung gibt ja gerade nicht vor, dass nur Fraktionen (und 1/5 des Rates) überhaupt Anträge stellen dürfen, sondern begrenzt das Wahlrecht des Bürgermeisters für diesen Fall. Doch, und das ist eben auch klar: Der Bürgermeister hat nunmal das Wahlrecht, was er aufnimmt. Das mag man nicht mögen, ist aber ausdrücklich in der Gemeindeordnung vorgesehen.

Man mag sich wundern, warum der Bürgermeister die Anträge der Vertreterin nicht einfach beachtet – immerhin ist sie politische Vertreterin und wirkt schon politisch stillos, diese Rolle zu ignorieren. Ich kann mir hier denken, dass man letzten Endes den einzelnen Stadtverordneten des rechten Spektrums “kalt stellen” möchte, denn würde der Bürgermeister die Anträge der BfD dennoch aufnehmen, würde – und diesmal wohl wirklich mit Erfolg – sicherlich der andere Stadtrat klagen. Aber auch dieses politische Argument kann hier nicht herhalten, denn der Bürgermeister in Düren geht – wenn das die Motivation ist – nun soweit, einen Vertreter einer demokratischen Bürgervereinigung “kalt zu stellen”, um gleiches mit einem Vertreter des rechten Spektrums zu erreichen. Dieser Effekt darf in einem demokratischen gremium nicht hingenommen werden, so dass ich im Ergebnis zu einer politischen Stillosigkeit komme, die aber wenig Aussicht auf Erfolg bei einer Klage hat.

Übrigens: Wäre die Vertreterin sich wirklich so sicher, bräuchte sie keine Sorgen vor einem langen Verfahren zu haben – gerade weil Verfahren vor duetschen Verwaltungsgerichten mitunter Jahre brauchen, gibt es das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes. Damit könnte sie in kürzester Zeit Klarheit haben.

Mrz 12

Jedenfalls ich fand es über die Jahre meines Engagements hinweg mitunter schon unverschämt, was einem teilweise für Termine in der Politik vorgesetzt werden – berufstätige Ehrenamtler werden hier teilweise vor enorme Probleme bei der ernsthaften Wahrnehmung ihres Mandats gestellt.
Die absolute Krönung stellt derzeit der Kreis Düren auf, der allen Ernstes für den 25.3. (ein Werktag) zur Sitzung des Kreiswahlausschusses geladen hat, Uhrzeit: 8 Uhr morgens. Diejenigen unter uns, die sich den Luxus eines Berufslebens leisten, können da nur mit den Ohren schlackern.

Nun gibt es in der Tat für Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich “freistellen” zu lassen – die rechtlichen Grundlagen habe ich hier ausführlich dargestellt. Darauf pauschal zu verweisen wenn man solche Termine setzt, ist aber für mich aus zwei Gründen unpassend:

  1. Dass man das Recht hat, freigestellt zu werden, ist das eine. Gerade in kleinen mittelständischen Betrieben aber ist es für den Betrieb (und das Betriebsklima, nicht nur zwischen Chef und Angestelltem, sondern auch zwischen den Kollegen) immer wieder eine erhebliche Belastung. Insofern ist es schon dem Angestellten persönlich schwierig, seine “Freistellung” geltend zu machen, so dass man ihn ja nicht zwangsläufig in diese Situation bringen muss. Darüber hinaus finde ich es aber höchst unpassend, dass ausgerechnet ein Kreis wie der Kreis Düren, der eine desolate Finanzsituation vorweisen muss, bei solchen Kleinigkeiten auch noch offen kund tut, dass er sich offensichtlich gar nicht um die Belange der Mittelständler kümmert, die den Arbeitsausfall nun mal kompensieren müssen – und durch ihre Abgaben den Kreis mitfinanzieren. Es sind mitunter derart kleine Zeichen, die sehr tief blicken lassen.
  2. Abgesehen von Punkt 1 ist es natürlich schön, dass man sich freistellen lassen kann. Ausgerechnet diejenigen, die in der Politik angeblich so vermisst werden (Schüler, Studenten, junge Familien) haben davon aber gar nichts, speziell wer die Kinderbetreuung sicherstellen muss, wird um diese Uhrzeit Probleme haben – nicht zuletzt, weil die Betreeung von 1-Jährigen Kindern im Kreis Düren alles andere als rosig ist.
    Auch Selbstständige, speziell Freiberufler wie Juristen, werden schwerlich ihren Alltag diesem Wunschtraum anpassen können. Weder kranke Patienten, noch Mandanten oder Richter interessieren sich dafür, dass man aus Lust und Laune um 8 Uhr morgens solche Termine platziert. Dass man damit Gefahr läuft, ausgerechnet in einem Organ wie dem Wahlausschuss auf das Fachwissen z.B. von externen Juristen zu verzichten, auf die Idee kommt bei so einem Termin offenbar auch niemand.

Fazit: Politische Termine gehören nicht Werktags um 8 Uhr morgens platziert. Eine solche Terminwahl ist kurzsichtig und vollkommen unnötig.

Mrz 9

Am 18.3.2010 trifft sich der Bau-Ausschuss in Langerwehe (im Sitzungszimmer des Rathauses, ab 18 Uhr), unter Tagesordnungspunkt 3 wird zum Breitband-Ausbau berichtet. Ich habe in den vergangenen Wochen zu einigen Bürgern Kontakt gehalten, die sich bei mir mit Rückfragen gemeldet haben, aktuell kann ich versichern: Das Interesse in Langerehe an dem thema ist gross. Und Gross wird wohl auch die Enttäuschung sein.

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Mrz 9

Hier kurz eine Zusammenfassung aktueller Themen, die zur Zeit in der Politik bzw. Gemeindeentwicklung eine Rolle spielen und dieich begleite bzw. forciere:

  1. Sachstand Autobahnanschluss Langerwehe: Wie man sieht, haben die Bauarbeiten bereits begonnen. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass in diesem Jahr der Zubringer (Auffahrt) fertiggestellt werden soll, im Jahr 2011 die Verbindung Zubringer-B264 fertig gestellt sein soll. Zur Erinnerung hier die Ansicht des Bauplans.
  2. Sachstand Breitband-Ausbau: Ich deute die aktuelle Sachlage so, dass wenn, dann ein Ortsteil von Langerwehe angeschlossen werden kann. Details dazu hier.
  3. Sachstand Streusalz: Ich habe angefragt, ob es nach diesem Winter Änderungen beim Thema Streusalz gibt. Es werden wohl Gespräche geführt mit anderen Gemeinden um auszuloten, ob man für die Zukunft gemeinsam ein Konzept entwickeln kann in Sachen Streusalzbeschaffung. Schadensersatzforderungen der Gemeinde (so etwas ging durch die Presse für andere Gemeinden) gibt es nicht – hatte ich auch nicht mit gerechnet.
  4. Zustand der Straßen: Ich hatte nach einer aktuellen Übersicht zum Zustand der Straßen in Langerwehe gefragt, im aktuellen Bau-Ausschuss ist diese nun zu finden, Details dazu hier.
  5. Dichtheitsprüfung: Die Dichtheitsprüfung (oder Dichtigkeitsprüfung) wird für hauseigentümer teuer, ich forciere das Thema recht aktiv in langerwehe und hatte dazu hier schon etwas geschrieben. Im nächsten Bau-Ausschuss wird das Thema unter TOP 9 nochmals besprochen. Ich habe die Gemeindeverwaltung per Mail auf eine Informationsveranstaltung der Stadt Düren hingewiesen, die diese für Hauseigentümer angeboten hatte und die wohl sehr gefragt war. Ich rege an, etwas in dieser Art in Langerwehe in naher Zukunft anzubieten. Die Gemeinde teilt zum Bau-Ausschuss mit, dass man über die Bürgermeisterkonferenz ein einheitliches Vorgehen der Kommunen zu dem Thema beraten möchte.
  6. Finanzen: Es droht das Haushaltssicherungskonzept. Was das genau heisst, werde ich später im Detail beschreiben.
Mrz 9

Die Gemeinde stellt ein jährlich aktuelles Verzeichnis mit dringenden Straßenreparaturen zusammen, für das Jahr 2009 hatte ich das schon hier eingestellt. Für das Jahr 2010 hatte ich schon kürzlich nach einem Sachstand gefragt – speziell wegen sicherlich zunehmender Straßenschäden nach diesem Winter. Entsprechend der Mitteilung aus dem Rathaus ist im nächsten Bau-Ausschuss (18.3.2010) das Thema auf der Tagesordnung, eine aktuelle Liste liegt vor (Stand: 3.3.2010) und wird später von mir eingescannt und als PDF zur Verfügung gestellt.

Die Liste kommt auf ein Gesamtvolumen von ca. 558.000 Euro, dabei sind im Haushalt 120.000 Euro als Ausgabe vorgesehen, wovon nur noch 80.000 Euro zur Verfügung stehen. Mit diesem Geld soll ausgebessert werden:

  1. Pochmühlenweg (Stichweg, HsNr 73-99)
  2. Hospitalstrasse von LuchemerStr bis Martinstraße
  3. Marienstraße von Hauptstraße bis Heinz-Emonds-Str
  4. Weierstraße von Zufahrt Mariahof bis Bahnbrücke
  5. Am Sandberg von Waldstrasse bis Haus 4
  6. Parkplatz Hauptstrasse Fahrspur bis Schießberggraben
  7. Einläufe Grüner Weg von Luchemer Strasse bis Hausbuschgasse

Nochmals der Hinweis: Die Liste folgt noch als PDF im Volltext.

Mrz 5

Von heute 18h bis morgen 16h gibt es eine Unwetterwarnung für den Kreis Düren, von der speziell Langerwehe als höher gelegene Gemeinde betroffen sein sollte:

Am Abend und in der Nacht zum Samstag in Lagen oberhalb 400 m
Schneefall mit Mengen zwischen 10 und 15, örtlich bis 20 cm. Bei
stürmischen Böen um 65/70 km/h (Stärke 8) aus Südwest bis West,
später um Nord, Gefahr starker Schneeverwehungen. Verbreitet
Straßenglätte!

Mrz 5

Auch wenn es hier im Blog zur Zeit sehr ruhig ist: Ich arbeite fleissig weiter, nur im digitalen Bereich gibt es Abstriche, vor allem da mein beruflicher Werdegang sehr viel Zeit frisst. Heute melde ich mich mit leider sehr schlechten Nachrichten wieder.

Mich hat die Information erreicht, dass die Gemeinde Langerwehe finanziell am Abgrund steht: Wenn der nächste Haushalt vorgestellt wird, ist damit zu rechnen, dass wir 8 Millionen Euro Mehrausgaben in den nächsten Jahren haben werden. Das Haushaltssicherungskonzept steht damit quasi schon fest. Unser auf Haaresbreite “ausgeglichener Haushalt” (ich hatte diese Wortwahl in der Vergangenheit mehrfach kritisiert, weil unser Haushalt nur rechnerisch ausgeglichen ist, in Wirklichkeit hatten wir ca. 2 Millionen Euro Unterschied zwischen Einnahmen und Aufwendungen) ist damit finanziell am Ende. Ich könnte, rückblickend auf meine bisherigen Beiträge zum Thema “ausgeglichener Haushalt” auch sagen: Die (Wort-)Blase ist geplatzt. Erklärt hatte ich das vorher hier.

Ich verfalle an diesem Punkt nicht in die typische Oppositionshaltung: Soweit ich das überblicke, haben Politik und Verwaltung in den letzten Jahren alles erdenkliche getan, um die Finanzsituation in unserer Gemeinde in den Griff zu bekommen. Wo es ging wurde gespart, es wurde nirgends geprasst. Kritikpunkte gab es zwar bei mir, aber immer nur einzelne, die mit dieser Summe in dieser Höhe nichts zu tun haben.

Soweit ich das zur Zeit sehe, fressen unseren Haushalt die – auf Grund der finanziellen Misere auf Kreisebene – erhöhten Kreis- und Jugendamtsumlagen auf. Nach meinen aktuellen Informationen ist der Grossteil der 8 Millionen Euro Mehrausgaben in diesem Bereich zu suchen. Das Prekäre: Während uns in Langerwehe nun das Haushaltssicherungskonzept droht, haben wir die Sparmöglichkeiten faktisch alle schon ausgenutzt – und können dort, wo es “weh tut” gar nichts sparen, denn die Kreiskosten setzt der Kreis fest.

Damit kommen wir nun in die “Teufelsspirale” anderer Gemeinden: Einerseits gibt es kein Sparpotential mehr. Andererseits dürfen wir nun kein Geld mehr ausgeben, mit dem wir Wirtschafts- und Stadtentwicklung betreiben könnten, die zu nachhaltigen Finanzeinnahmen führen würden. Wie sich vor diesem Hintergrund eine Perspektive bilden soll ist höchst fraglich – es bleibt auf den endgültigen Haushaltsentwurf zu warten und die Reaktionen (oder besser: Ideen) aus Verwaltung und Politik.

Update: Die Grünen haben nun eine Sondersitzung des Rates beantragt, in der das Thema präsentiert werden soll. Die Grünen werden insofern durch §47 der Gemeindeordnung gestützt, der dieses Sonderrecht für Fraktionen ausdrücklich vorsieht.