Ich zitiere einmal Art.20 III GG:
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Warum ich das mache? Um zu verdeutlichen, dass eine Verwaltung – das ist die “vollziehende Gewalt” – sich an Gesetze halten muss. Auch die Gemeindeverwaltung Langerwehe. Da gibt es kein “wenn” und kein “aber”. Und wenn aufgehängte Kameras in unserem Dorf gegen das Gesetz verstoßen, gibt es genau so wenig Ausflüchte, wie sie uns Bürgern zugestanden werden, z.B. wenn wir ein “Knöllchen” erhalten. Da diskutiert ja auch keiner mit uns.
Das heißt, ich verstehe die Frustration im AN-Artikel sehr gut, wenn ich lese:
Jetzt müsse die Frage gestellt werden, wer für die Sachbeschädigungen im Außenbereich der Schule aufkomme, wenn die Abschreckung durch Videokontrolle wegfalle?
Die Frage stellt sich aber nicht. Und würde man diese Frage ehrlich stellen, müsste man sich fragen lassen, warum man Kameras abmontiert, die gar kein Problem darstellten. Die Außenbewachung der Seitenwand der Schule bspw. wurde von mir nicht und meines Wissens auch von der Datenschutzbeauftragten nicht bemängelt. Wenn z.B. diese Kamera abmontiert wird, dann aus Gründen, die weder mit mir noch mit der Datenschutzbeauftragten etwas zu tun haben. Die Versuch, hier Verantwortung zu verschieben ist daher unsinnig.
Dort aber, wo man gegen gesetzliche Vorgaben verstösst, sollte jede Diskussion unterlassen werden. Ansonsten klingt es schnell nach einem Plädoyer für Willkür – denn genau deswegen wurde der Artikel 20 III GG geschaffen: Als Lehre aus Zeiten der Willkür, in denen die Exekutive sich nicht an Gesetze der Legislative halten musste.
Link dazu:
- Hier ist die Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten im vollen Wortlaut zu finden – machen Sie sich selber ein Bild
Nebenbei weise ich darauf hin, dass es inzwischen gefestigte Erkenntnis ist, dass die Abschreckungswirkung von Kameras gegen Null tendiert. Aktuell gibt es eine Studie aus dem Kameraland Nr.1, hier sind Fakten dazu zu finden. Es ist inzwischen gesicherte Erkenntnis, dass Kameras bestenfalls eine repressive Wirkung im Bereich der Aufklärung haben.