Wichtige Entwicklungen:
Jun 5

Ich zitiere einmal Art.20 III GG:

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Warum ich das mache? Um zu verdeutlichen, dass eine Verwaltung – das ist die “vollziehende Gewalt” – sich an Gesetze halten muss. Auch die Gemeindeverwaltung Langerwehe. Da gibt es kein “wenn” und kein “aber”. Und wenn aufgehängte Kameras in unserem Dorf gegen das Gesetz verstoßen, gibt es genau so wenig Ausflüchte, wie sie uns Bürgern zugestanden werden, z.B. wenn wir ein “Knöllchen” erhalten. Da diskutiert ja auch keiner mit uns.

Das heißt, ich verstehe die Frustration im AN-Artikel sehr gut, wenn ich lese:

Jetzt müsse die Frage gestellt werden, wer für die Sachbeschädigungen im Außenbereich der Schule aufkomme, wenn die Abschreckung durch Videokontrolle wegfalle?

Die Frage stellt sich aber nicht. Und würde man diese Frage ehrlich stellen, müsste man sich fragen lassen, warum man Kameras abmontiert, die gar kein Problem darstellten. Die Außenbewachung der Seitenwand der Schule bspw. wurde von mir nicht und meines Wissens auch  von der Datenschutzbeauftragten nicht bemängelt. Wenn z.B. diese Kamera abmontiert wird, dann aus Gründen, die weder mit mir noch mit der Datenschutzbeauftragten etwas zu tun haben. Die Versuch, hier Verantwortung zu verschieben ist daher unsinnig.

Dort aber, wo man gegen gesetzliche Vorgaben verstösst, sollte jede Diskussion unterlassen werden. Ansonsten klingt es schnell nach einem Plädoyer für Willkür – denn genau deswegen wurde der Artikel 20 III GG geschaffen: Als Lehre aus Zeiten der Willkür, in denen die Exekutive sich nicht an Gesetze der Legislative halten musste.

Link dazu:

Nebenbei weise ich darauf hin, dass es inzwischen gefestigte Erkenntnis ist, dass die Abschreckungswirkung von Kameras gegen Null tendiert. Aktuell gibt es eine Studie aus dem Kameraland Nr.1, hier sind Fakten dazu zu finden. Es ist inzwischen gesicherte Erkenntnis, dass Kameras bestenfalls eine repressive Wirkung im Bereich der Aufklärung haben.

Mai 26

Das ging aber plötzlich schnell: Die Gemeinde hat die Kameras an der Kulturhalle (Haupteingang und Nebeneingang) wohl abmontiert, jedenfalls hängt dort nichts.

Leider aber wurde vergessen, das Hinweisschild “Dieser Bereich ist Kameraüberwacht” zu entfernen – ein Hinweisschild ohne Überwachung ist allerdings genauso ein Problem, wie eine Überwachung ohne Hinweisschild. Also wieder ein Fehler, auf den ich auch gerne hingewiesen hätte. So wie ich gerne nochmals klar gemacht hätte, wie man zumindest die Kamera am Haupteingang hätte “retten” können.

Doch bevor man sich endlich überwindet und mal mit mir spricht, wird wieder in Schnellschussaktionen gehandelt, mit dem Ergebnis, dass es immer noch Probleme gibt und das ausgegebene Geld nun endgültig verbraten ist. Muss schwer sein, einen Fehler einzugestehen und mich endlich mal hinzu zu ziehen. Man hat offenbar aus den bisherigen Fehlern immer noch nicht gelernt – schade.

Artikel vorher zum Thema:

Mai 14

Es tut gut, endlich einmal bestätigt zu werden, vor allem, nachdem ich mich als wohl einziger offener Kritiker bei der letzten Sitzung der Ordnungspartnerschaft Langerwehe auch noch relativ barsch anfahren lassen musste.

Heute kam die Meldung der Landesdatenschutzbeauftragten von NRW (LDSB), die ich bekanntlich angerufen hatte, um die mit Aufzeichnung verbundene Überwachung in Langerwehe zu prüfen. Und siehe da: Ich werde in allen Kritikpunkten bestätigt.

Ich fasse die mehrseitige Antwort (es sind 9 Seiten) hier einfach ganz kurz zusammen als Übersicht, so wie ich es verstehe – die vollständige Stellungnahme ist am Ende des Artikels als PDF im Volltext zu finden.

  1. Die Gemeinde hat der LDSB wohl allen Ernstes geantwortet – so wie es meiner Erinnerung nach auch der Zeitung zu entnehmen und Gegenstand meiner Kritik war – dass die Kameras nicht während der Schulzeit laufen, aber 24h in Betrieb sind. Nicht nur die LDSB fragt sich, wie das gehen soll. Erst am Ende der gemeindlichen Stellungnahme wird dann laut LDSB darauf hingewiesen, dass man dies wohl aufgrund der vorsorglichen Empfehlung der LDSB (die wie ich vermute aufgrund meines Einschreitens damals erfolgte) die Überwachung zurückgefahren hat.
    Jedenfalls vermutet die LDSB, dass eine Zeitlang rund um die Uhr – also auch während der Schulzeit – überwacht wurde. Das wurde nach meiner Wahrnehmung auch anders öffentlich verkauft, jedenfalls macht die LDSB klar, dass eine Überwachung während der Schulzeit unzulässig ist.
  2. Die LDSB führt zur Vorhandenen Überwachung des Schulgeländes aus, dass sie aufgrund der sehr allgemeinen Ausführungen in der Stellungnahme der Gemeindeverwaltung nicht nachvollziehen kann, ob dies überhaupt zulässig ist. Insgesamt ist sie hier sehr kritisch und erhebt Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Überwachung. Dies nicht zuletzt, da die angeführten “Sachbeschädigungen, Verunreinigungen und Diebstähle” weder konkretisiert wurden, noch Zeiträume genannt wurden.Hintergrund ist, dass eine Überwachung nur zur Abwehr konkreter Gefahren genutzt werden darf. Das steht zwar so ausdrücklich im Gesetzes-Text, dennoch aber musste ich darauf hinweisen – und wurde bisher ignoriert. Die LDSB macht dies nun deutlich und bittet erneut um eingehende Prüfung.Nebenbei ist es bemerkenswert, dass “Verunreinigungen” als Überwachungsgrund angeführt wurden. Die Gemeinde nutzt die Kameras also ganz offen, um Jugendliche sogar im Bagatellbereich einzuschüchtern.
  3. Die geplante Überwachung des Skaterparks findet bei der LDSB deutliche Worte: “Zur Vermeidung von Verstößen gegen den Datenschutz empfehle ich mithin dringend, von einer Videoüberwachung des Skaterparks abzusehen”.
  4. Ebenfalls von mir kritisiert und von der LDSB offen angegriffen: Die Speicherdauer. Ich zitiere: “[…] dürfte jedenfalls eine Speicherung von 5 Tagen regelmäßig nicht erforderlich sein. […] Die Speicherdauer ist deshalb in geeigneter Weise auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren”.
  5. Die angebrachten Schilder müssen überarbeitet werden, selbst hier wurde wohl fehlerhaft gearbeitet, zudem wurde nun ausdrücklich empfohlen, dass endlich Lehrer, Eltern und Schüler schriftlich zu informieren sind.
  6. Bzgl. der Stellungnahme der Gemeinde mit Blick auf die Kulturhalle hat die Gemeinde offensichtlich nicht ordentlich geantwortet, ich zitiere aus dem Schreiben: “Welcher Eingangsbereich wird also nun von der Kamera erfasst, der Nebeneingang oder der Haupteingang? Sie haben auch insoweit Ihrer gesetzlichen Auskunftspflicht nicht hinreichend genügt.”. Abgesehen davon, dass das Schreiben der LDSB an jeder Ecke Kritik an der gemeindlichen Stellungnahme übt, die nicht ausreichend Informationen weiter gibt – zur Erinnerung: Fehlende Informationspolitik ist mein Kritikpunkt hier im Dorf – trifft die LDSB erstmal folgende Entscheidung: “Nach meinem derzeitigen Erkenntnisstand sind jedenfalls keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass eine Videoüberwachung – in einem Eingang oder sogar in beiden Eingängen – während der Öffnungszeiten der Kulturhalle auf der Grundlage des §29b DSG NRW zulässig sein könnte. […] Dass die Voraussetzungen für eine Videoüberwachung des Nebeneingangs zumindest außerhalb der Öffnungszeiten der Kulturhalle gegeben sind, lässt sich auf der Grundlage der mitgeteilten Informationen nicht abschließend feststellen. Eine darüber hinaus gehende Videoüberwachung dürfte nach meinem derzeitigen Erkenntnisstand ausscheiden”.

Im Ergebnis heißt das dann nach meiner Lesart: Wohl fast alles falsch gemacht, was man falsch machen konnte. Jeder einzelne Kritikpunkt von mir, den ich lange im Vorfeld angebracht habe, wurde bestätigt. Das ist aber auf gar keinen Fall Grund zum Triumph oder zur Häme, ganz im Gegenteil: Ich ärgere mich sehr.

  1. Wir haben hier ca. 10000 Euro für diese Kameras ausgegeben, soweit ich weiß. Von dem Geld hätte man z.B. die Örtlichkeit umgestalten können – eine Maßnahme, die die LDSB selber anregt.
  2. Von mir gab es im Vorfeld durchgehend Hinweise und Schreiben an die Gemeinde, trotz meiner Ausbildung und Tätigkeit in dem Bereich hat man es ignoriert und hat nun den Salat, der von Anfang an zu vermeiden gewesen wäre.
  3. Seit Beginn, sogar jetzt noch, besteht mein Angebot, der Gemeinde zu helfen in der Sachfrage. Davon wurde niemals Gebrauch gemacht, es wurde nicht einmal mit mir gesprochen – stattdessen gibt man zweifelhafte Stellungnahmen (auch gegenüber der LDSB) ab und wird wahrscheinlich erst jetzt, wenn die Aufsichtsbehörde mehr als deutliche Kritik übt, überdenken was man da eigentlich macht. Die Hoffnung, dass man mich fragt und mein Angebot annimmt, habe ich längst begraben.

Download dazu:

Artikel zum Thema:

In der Presse

Apr 14

Heute schreiben die Dürener Nachrichten zum Thema Kreuzau sagt nein zu Google Streetview. Zu dem schon älteren Thema bitte die folgenden Links beachten:

Hinweis: Weiterhin können sich Kommunalpolitiker bei mir zum Thema melden, gleich welcher coleur; In Langerwehe beschäftigt man sich mit dem Thema noch gar nicht, ich bezweilfe aber auch, dass man hier zur Zeit auf diese Idee kommt. Sicherlich wird die Hoffnung, damit in der Zeitung zu landen, die Wahrscheinlichkeit aber erhöhen.

Mrz 30

Ich war sehr überrascht, als ich vom Kreis Düren vor einiger Zeit ein Formular erhalten habe, mit dem wir unser Einkommen erklären sollten, damit der Gebührensatz für den Kindergarten festgelegt werden kann. Dass man dies tun muss ist natürlich nicht überraschend, vielmehr haben mich zwei Punkte überrascht:

  1. Dass die Erklärung erfolgen muss, obwohl man sich im ersten beitragsfreien Kindergartenjahr befindet
  2. Der Umfang der Erklärung erscheint mir nicht annähernd angemessen

Daher habe ich die Datenschutzbeauftragte des Landes NRW gebeten, einen Blick darauf zu werfen und die Erhebung zu prüfen. Jedenfalls mir – und ich bin nunmal im Bereich Datenschutz und Verwaltungsrecht ausgebildet – erscheint es mehr als fragwürdig.

Klicken Sie hier, um den Rest des Artikels zu lesen… »

Mrz 29

Bekanntlich trete ich gegen die ausufernde Überwachung des Schulzentrums in Langerwehe ein und beurteile einen Teil der (geplanten) Kameras rechtlich zumindest als fragwürdig.

Schon als die ersten Kameras aufgestellt wurden, habe ich die Landesdatenschutzbeauftragte NRW (LDSB NRW) informiert und um eine Prüfung gebeten, hier ging es vor allem um eine Kamera und die (Mitte 2008 noch schwelende) Gefahr, dass demnächst weitere Kameras folgen würden.

Kürzlich hat sich – im Rahmen der Ordnungspartnerschaft Langerwehe, deren Mitglied ich bin – der Bürgermeister hierzu geäussert, dass die Gemeinde den Fragebogen der LDSB NRW bereits im Juli 2008 beantwortet hätte und seitdem nichts mehr zu hören war. Er sah sich deswegen in seinen Argumenten gestärkt und alle rechtlichen Fragen bei den Kameras geklärt.

Dazu kurz von mir:

  1. Die Sache (Aktenzeichen 40.6.5.4-27/08) liegt immer noch bei der LDSB NRW vor und wird noch immer bearbeitet. Auf meine heute erfolgte Rückfrage wurde mir ausdrücklich mitgeteilt, dass die Sache noch nicht beendet ist.
  2. Es ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob eine Überwachung mit Aufzeichnung (wie in Langerwehe) erfolgt oder ohne. Auch ist es unter Beachtung des LDSG NRW und BDSG ein Unterschied, was genau gefilmt wird. Die Einschätzung der Verwaltung, dass alle Kameras der gleichen rechtlichen Grundlage unterfallen ist meines Erachtens schlicht falsch.
  3. Sollte die Überwachung auf den Skaterpark ausgedehnt werden – wovon inzwischen auszugehen ist – ist damit zu rechnen, dass hier erneut eine Prüfung durch die LDSB NRW erfolgen wird.

Das Thema ist damit keineswegs erledigt, sondern wird weiter bearbeitet. Betroffene Jugendliche werden gebeten, ihre Meinungen zur Kameraüberwachung, seien sie negativ oder positiv, per Mail an mich via jens.ferner@fernermail.de zu senden. Insbesondere Erfahrungsberichte zum Umgang mit den Kameras sind von Interesse.

Anmerkung: Ich finde es im übrigen befremdlich, wie ausgerechnet der Leiter einer Verwaltung die Meinung vertreten kann, dass eine Angelegenheit erledigt ist, nur weil sich eine Behörde auf einen gewissen Zeitraum nicht gemeldet hat. Wer hin und wieder Umgang mit Behörden hat, weiss dass eben das Gegenteil der Fall ist.